Nach der Rechnungslegung und womöglich einer Mahnung erfolgt dann (manchmal) der Zahlungseingang vom Kunden. Da dieser Zahlungseingang nicht immer den vollen Rechnungsbetrag ausmacht, muss gegebenen- falls der Restbetrag über das Mahnwesen weiter eingeklagt werden. Dies erfolgt aber automatisch. Die eingegangenen Beträge werden als "Erlöse" zur angegebenen Rechnung gebucht. Differenzen zur Gesamt- Rechnungssumme können sowohl als "Skontobeträge", "Gewährleistung" oder als "Sonstiges" ausgebucht werden. Solange noch ein Restbetrag bleibt, erfolgt über diesen eine Mahnung. Handwerker Software Zahlung / Zahlungseingang eine hilfreiche Bausoftware! Beachten Sie bitte: Die hinterlegten Video-Beispiele entsprechen nicht immer diesem Gewerk und sind nur "beispielhaft"! Bei weiteren Fragen klicken Sie einfach auf den Button: =Ihre persönliche Nachfrage= |